Implantation von Ereignisrecordern

Bei wiederholt auftretenden unklaren Synkopen (Ohnmachten) oder starkem immer wiederkehrenden Schwindel besteht die Möglichkeit, einen Ereignisrecorder zu implantieren. Das Gerät zeichnet über 3 Jahre kontinuierlich den Herzrhythmus auf und speichert aufgetretene Herzrhythmusstörungen, die dann bei den regelmäßigen Kontrollen gut vom Arzt ausgewertet werden können.

 

Die Kosten für die Implantation eines Ereignisrecorders werden in den meisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollte bei ihnen dennoch die Indikation zur Versorgung mit einem solchen Gerät bestehen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern über die Möglichkeit und Kosten einer solchen Diagnostik.

 

Im Anschluss sind regelmäßige Kontrollen des Gerätes erforderlich. Auch die Nachsorge der Ereignisrecorder wird derzeit nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.